Condizioni di consegna

Versione: 5.07.2011

Queste condizioni di consegna vengono applicate alle transazioni dirette con la Stahl-Contor AG. In caso di utilizzo dell'online-shop valgono le Condizioni generali di attività online di metal4you (in tedesco).

Offerte: Sämtliche offerierten Angaben und Preise bleiben bis zu unserer Auftragsbestätigung unverbindlich.

Preise: Preisbasis und MWST-Belastung wie vereinbart. Unvorhersehbare Erhöhungen von Werkspreisen, wie z.B. Legierungs- und Schrottzuschläge, Steuern, Zöllen oder anderen gesetzlichen Abgaben, Transportkosten, Versicherungsprämien, etc. gehen zu Lasten des Bestellers.

Schriftform: Alle Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

Lieferung: Ab unserem Lieferwerk oder unserem Lager nach unserer Wahl. Betriebsstörungen in unserem Lieferwerk oder auf dem Transport, behördliche Massnahmen sowie weitere Verzögerungen aus Gründen, welche wir nicht zu vertreten haben, berechtigen uns, entweder die Lieferfrist zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche Schadenersatzansprüche daraus sind ausgeschlossen.

Reklamationen: Der Besteller hat die Lieferungen bei Erhalt umgehend zu prüfen und uns offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich unter Angabe der Schmelzen-Nummer zu melden. Versteckte Mängel sind uns sofort nach Entdeckung schriftlich unter Angabe der Schmelzen-Nummer anzuzeigen. Für das von unserem Lieferanten als fehlerhaft anerkannte Material leisten wir grundsätzlich Ersatz der Ware; wir behalten uns aber vor, die Ware ohne Ersatzlieferung zurückzunehmen und den Kaufpreis gutzuschreiben. Sämtliche weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen.

EN-Normen: Soweit anwendbar gelten die einschlägigen EN-Normen für die Beschaffenheit der Ware, Mass- und Mengentoleranzen, etc..

Verpackung: Die Verpackungskosten gehen zu Lasten des Bestellers.

Zahlung: Unsere Rechnungen sind grundsätzlich innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug, netto, zu bezahlen. Bei Zahlungsrückstand ist zusätzlich Verzugszins zu 5 % geschuldet. Lieferverzug berechtigt den Besteller nicht zum Einstellen der Zahlung. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Lieferung aus allen Verträgen des Bestellers einzustellen oder von allen Verträgen des Bestellers zurückzutreten; der uns dadurch entstehende Schaden geht zu Lasten des Bestellers.

Eigentumsvorbehalt: Der Lieferant bleibt Eigentümer seiner gesamten Lieferungen, bis er die Zahlung gemäss Vertrag vollständig erhalten hat. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums des Lieferanten erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er den Lieferanten mit Abschluss des Vertrages, auf Kosten des Bestellers die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand:  Es ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (UNK vom 11. April 1980). Für alle Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte von Zürich ausschliesslich zuständig.

Beratung: Stahl-Contor AG leistet Gewähr für die einwandfreie Qualität ihrer Produkte gemäss Vereinbarung. Stahl-Contor haftet jedoch nicht für Einsatzfähigkeit und Geeignetheit ihrer Produkte für die Projekte des Kunden. Diese Prüfung liegt in der Verantwortung des Kunden.